Wir haben uns einmal die Mühe gemacht und ein paar verschiedene Definitionen von Wörtern herausgesucht und zusammengestellt, da es uns sehr am Herzen liegt, dass die Benutzung bei Diskussionen und Äußerungen korrekt angewendet werden kann. Wir tun das auch nicht zuletzt deswegen, da wir sehr oft unsere Arbeit mit dem falschen Fachworten betitelt sehen. Das gefällt uns nicht und wir möchten uns nicht jedes Mal ausführlich dazu äußern und rechtfertigen, oder ggf. das “propagandierte” negative Bild von uns wieder reinwaschen. Außerdem kann es sehr interessant und informativ sein, etwas mehr über diese Wörter zu lernen. Die Quelle der Informationen ist wikipedia.de.
Hentai:
Mit Hentai bezeichnet man außerhalb des japanischen Sprachraums pornographische Manga und Anime. Darunter fallen zum einen im für japanische Anime „typischen“ Stil gehaltene Pornographie, zum anderen pornographische Darstellungen von bekannten Figuren aus Comics, Zeichentrickfilmen oder Videospielen; ursprünglich stammten diese ausschließlich aus japanischen Vorlagen (z. B. Sailor Moon).
Hentai zeichnet sich im Gegensatz zu Pornographie mit realen Menschen dadurch aus, dass es eine sehr breite Vielfalt an Darstellungen gibt, die im realen Leben nicht möglich wären (wie z. B. Tentakel, Lolicon, Shotacon oder Futanari). In Japan bedeutet hentai lediglich abnorm oder pervers. Der westliche Gebrauch wird von Japanern ohne Erklärung nicht verstanden.
In Japan werden pornographische Manga üblicherweise als ero manga („erotische Manga“), seinen comic („Comics für Volljährige“) oder als 18-kin Manga ( „nicht für Leser unter 18 Jahren freigegebene Manga“) bezeichnet, man kann sie aber auch als etchi na manga („versaute Comics“) umschreiben.
Etchi ist die japanisierte Form der englischen Aussprache des Buchstabens H, weswegen man auch H na manga schreiben kann. Etchi/H ist höchstwahrscheinlich von Hentai abgeleitet. Auch wird H (na) Manga von westlichen Fans meist fälschlich als Hentai Manga gelesen, was dazu führte, dass Hentai im Westen mittlerweile wie eine Genrebezeichnung benutzt wird.
In Japan tauchten früh Kunstwerke mit erotischem Inhalt auf. Schon während der Blütezeit der Ukiyo-e, der so genannten Edo-Zeit, enthielten die Holzschnitte pornografische Szenen mit oftmals surrealen Elementen.
Hentai und Ecchi werden im Westen oft durcheinander geworfen. Anders als in Japan werden beide Wörter zur Bezeichnung von Manga/Anime mit sexuellen Inhalten gebraucht, aber nach Härte der Darstellung unterschieden. Im Gegensatz zum Begriff Ecchi, der im Westen üblicherweise für eher softerotische Anime/Manga verwendet wird und dessen Übergang zum Fanservice fließend ist, steht Hentai für harte gezeichnete Pornographie in allen Spielarten. (Die nach wie vor unter Fans anzutreffende Meinung, dass es genau umgekehrt wäre, stammt vermutlich von der deutschsprachigen Fachzeitschrift AnimaniA, die diese Ansicht bis zu einem Wechsel ihrer Redakteure verbreitete.)
Die japanische Auffassung von Obszönität unterscheidet sich recht stark von der anderer Kulturen. Selbst Animes für Kinder können unbekleidete Charaktere beinhalten, wie zum Beispiel in Sailor Moon, wo die Figuren während ihrer Verwandlung nackt gezeigt werden. Auch viele Mangaka zeichnen erotische Szenen im Rahmen des Fanservice.
Die gesetzliche Definition von Obszönität ermöglicht aber verschiedene Schlupflöcher: So waren in einer früheren Gesetzesfassung nur die Darstellung von erwachsenen Genitalien verboten, was den Erfolg von sogenannten Lolicon-Manga (Abkürzung für Lolita Complex) gefördert haben mag. Um die Überhandnahme von Sex-Comics mit teils sehr jungen Mädchen zu unterbinden, wurde das Gesetz Ende der 1980er Jahre geändert: Das bisherige Verbot von Schamhaaren (ein Kriterium für erwachsene Genitalien) wurde aufgegeben, und dafür ausdrücklich die Darstellung aller Genitalien verboten. Daher wurde die Schamgegend besonders in frühen Eromanga einfach freigelassen, oder nur die Silhouette eines Penis gezeichnet. Detailliertere Darstellungen mussten mit Balken verdeckt werden. Ein weiteres Schlupfloch stellen phallusähnliche Objekte wie Dildos oder Tentakel dar, die von solcher Zensur ausgenommen sind – zumindest solange, bis sie in eine Vagina eindringen. Letztendlich lässt sich die Zensur nicht völlig umgehen.
Speziell im deutschsprachigen Raum werden “Anime” auch heute noch häufig mit “Hentai” gleichgesetzt. Dies hat wohl vor allem mit den Medien (sowohl Zeitung als auch Fernsehen) zu tun: Vielfach beschränkt sich deren Berichterstattung über Manga und Anime nach dem Grundsatz “Sex sells” auf das Hentai-Genre. Die Tatsache, dass die “handelnden” Charaktere in Hentai meist extrem jung aussehen, tut ihr Übriges. Außerdem war der Anteil von Hentai an den Anime-Videoveröffentlichungen in Deutschland bis Mitte der 1990er-Jahre sehr hoch (über 30 Prozent), in vielen Videotheken waren gar keine anderen Anime erhältlich.
In der breiten Bevölkerung ist daher immer wieder die Meinung anzutreffen, dass “diese Trickfilme guckenden jungen Erwachsenen” nicht als völlig normal gelten könnten und pervers oder sogar pädophil seien. Mittlerweile lassen die Ausgrenzungsversuche von Manga- und Anime-Fans jedoch allmählich nach.
Etchi/Ecchi:
Etchi ist der japanische Standard-Euphemismus für alles was mit Sex zu tun hat. Man kann es als Adjektiv benutzen, im Sinne von schmutzig, versaut, frivol; als Verb (etchi suru), im Sinne von es tun, rum machen oder miteinander schlafen; oder als Nomen, zur Bezeichnung von jemandem, der etchi (versaut) ist. Der Gebrauch von Etchi, auch ‘H’ geschrieben, geht vermutlich auf japanische Studentinnen der Meiji-Zeit zurück, die untereinander ihre Sexualpartner mit dem Anfangsbuchstaben von Hentai (Perverser) bezeichneten. Nach und nach entwickelte sich Etchi/H zu einem allgemeinen Ausdruck für Sex, und der Ursprung dieses Code-Wortes ist weitestgehend in Vergessenheit geraten.
Lolicon:*
Lolicon ist eine Abkürzung des Begriffs Lolitakomplex. Damit werden in Japan sowohl eindeutig sexuelle Darstellungen fiktiver minderjähriger Mädchen mit einem anscheinenden Alter von 8 bis 13 Jahren als auch die sexuelle Fixierung darauf bezeichnet.
Das Wort leitet sich aus der Anlehnung an das Mädchen „Lolita“ aus dem gleichnamigen Roman von Vladimir Nabokov her. „Lolita Complex“ wird als „Lolicon“ abgekürzt, da in der japanischen Phonologie kein End-„m“, aber ein End-„n“ existiert. Andere ausländische Wörter, die auf „-m“ enden, werden oft auf die gleiche Weise verändert. Eine reine Transliteration des Wortes ist rorikon.
Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes im Japanischen bezieht sich nicht nur auf Zeichnungen. „Loli“ bezeichnet nicht nur Manga, sondern jegliche Darstellungen von Mädchen, einschließlich Fotobildbände und Videos. Lolicon kann sich aber auch auf Personen beziehen, die sich sexuell zu fiktiven oder realen minderjährigen Mädchen hingezogen fühlen (eben Personen mit einem „Lolita Complex“) und ist daher auch ein Synonym für Pädophile.
In der westlichen Welt hat das Wort eine etwas abgewandelte Bedeutung, ähnlich anderen japanischen Wörtern wie Anime, Manga und Hentai. In diesem Fall bezeichnet Lolicon ein Genre von Hentai, Anime und Manga, welches sexuelle oder erotische Darstellungen von Minderjährigen zeigt.
Eine These zur Herkunft des Lolicon-Genres ist, dass durch das früher in Japan geltende Verbot, Schamhaar zu zeigen, viele Zeichner ihre Charaktere jung aussehen ließen und das Schamhaar einfach wegließen. Als das Verbot Anfang der 1990er Jahre aufgehoben wurde, hatte sich die Darstellung kleiner Mädchen (und Jungen) bereits zu einem eigenen Genre entwickelt und hat sich bis heute gehalten.
Subgenres
- Toddlercon ist ein weiteres westliches Wort; im Wesentlichen bezeichnet es Lolicon, die sehr junge Mädchen bis hin zum Kleinkindalter (engl. toddler) darstellen. Dieses Subgenre wurde geschaffen, um eben dieses von „normalen“ Lolicon zu unterscheiden, da viele Anhänger des Lolicon sexuelle Darstellungen von Kleinkindern als geschmacklos empfinden.
Des Weiteren steht noch das Shotacon-Genre (Abbildungen minderjähriger Jungen bzw. die sexuelle Fixierung darauf) in Bezug zu Lolicon, ist aber eher das Gegenstück dazu als ein Subgenre.
Und noch was zur rechtlichen Lage:
Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen. Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.
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NG-Fansubs distanziert sich vom Inhalt dieser Seite.
* Wir lehnen Lolicon von vorneherein ab und sind gegen Verbreitung und Förderung jeglicher Medien, die auf dieses Genre zutreffen.
